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Krankenkassenanerkennung

Seit April 2019 sind wir ein krankenkassenanerkannter Betrieb. Das heisst, wir sind berechtigt bei Risikopatienten und deren Leistungsbezug über die Grundversicherung sowie über die zuständigen Gemeinden abzurechnen. Dank einer eigenen ZSR-Nr. (Zahlstellenregisternummer) bietet diese uns einen weiteren grossen Vorteil für uns als Betrieb sowie für die Patienten und Patientinnen.